Grenzüberschreitung nun auch für Lang-LKW erlaubt

Grenzüberschreitung nun auch für Lang-LKW erlaubt

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik, kurz BWVL, beschloss kürzlich in dem bilateralen Abkommen bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs zwischen den Niederlanden und Deutschland, dass von nun an insgesamt fünf verschiedene Arten von Lkws mit Überlänge die Grenze passieren dürfen. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erläutert, dass zwei LKW mit Überlänge drei reguläre LKW ersetzen würden und damit der Prozess in der Grenzüberschreitung insgesamt vereinfacht würde. Das Abkommen soll einer verbesserten internationalen Lieferkette beitragen und hat zudem Vorteile hinsichtlich des Mangels an Fahrern und der Reduktion von Co2, da weniger Kraftstoff verbraucht wird und dadurch weniger Schadstoffemissionen entstehen.

Das Abkommen ist vorerst auf drei Jahre ausgelegt. Zuvor galt zwischen den Nachbarstaaten die Regelung des EU-Rechts, dass Lang-LKW nur im Falle eines unterzeichneten Abkommens zwischen zwei Mitgliedstaaten die jeweilige Grenze überschreiten dürfen. Vorher war es Lang-LKW nur mit Einzelgenehmigungen möglich die Grenze zu passieren und sie durften nur auf den Strecken fahren, die in einer Positivliste in Deutschland hinterlegt sind.

Trotzdem gelten bestimmte Rahmenbedingungen, die weiterhin eingehalten werden müssen. Dazu zählt die deutsche Gewichtsgrenze von 40 Tonnen. In den Niederlanden dürfen LKW mit Anhängern oder Aufliegern insgesamt 50 Tonnen wiegen, während Lang-LKW sogar bis zu 60 Tonnen haben dürfen. Zudem gilt die Regelung, dass Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2019 erstmals zugelassen wurden, mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sein müssen. Es ist auch zu beachten, dass Lang-LKW mit verlängertem Sattelauflieger von bis zu 17,88 Metern Gesamtlänge in den Niederlanden nicht eingesetzt werden dürfen, da diese dort nicht zugelassen sind.

Montag, 18 Oktober 2021

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