Kasachstan definiert klare Hygienevorschriften

Kasachstan definiert klare Hygienevorschriften

Kasachstan setzt im Umgang mit der CoVid-19-Pandemie hinsichtlich Logistik, Zoll und Außenhandel auf klar definierte Hygiene- und Quarantänevorschriften für Spediteure und LKW-Fahrer. Dabei sind Landtransporte sowohl mit der Eisenbahn, als auch mit dem LKW ins Inland weiterhin erlaubt. Vorrangig werden an den Grenzübergängen vor allem die sozial bedeutsame Waren wie beispielsweise Grundnahrungsmittel über einen grünen Zollkorridor behandelt und dort besonders schnell abgefertigt. Besonderheiten für Spediteure, Frachtführer und einreisende LKW-Fahrer bestehen nun darin, dass der Grenzübergang nach Kasachstan nur nach einer umfangreichen Desinfektion und Hygieneprüfung des gesamten Transportes nach den vorgegebenen Vorschriften erfolgen darf. Wird Kasachstan von den Fahrern als Transitland zur Weiterfahrt in ein anderes Land durchquert, wird der Fahrer am Grenzübertritt zu einer Temperaturmessung und zum Ausfüllen eines Fragebogens aufgefordert. Für diesen Fall wurden ausgewählte Abfertigungsstellen wiedereröffnet, weswegen nun insgesamt 33 geöffnete Grenzübergänge von den Spediteuren angefahren werden können. Liegt das Ziel des Fahrers im Inland Kasachstans, muss zudem zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis vorliegen. Dabei ist die Erreichbarkeit des Transportzieles jedoch stark von der Entwicklung des Infektionsgeschehens in den Städten abhängig, da es noch immer Sperrzonen gibt, die unter Quarantäne gestellt worden sind.

Montag, 7 Dezember 2020

TCA: Über 2.000 zufriedene Logistikkunden

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