OLG urteilt: LKW-Fahrer zahlen bei Überladung das Bußgeld

OLG urteilt: LKW-Fahrer zahlen bei Überladung das Bußgeld

Ein aktuelles Gerichtsurteil legt fest, dass bei einer Überladung der Achslast eines Gliederzugs der LKW-Fahrer für das Bußgeld zahlen muss. Dies entschied kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf. 


Der LKW-Fahrer überschritt bei der Beladung des Lastkraftwagens die zulässige Achslast um 12,39 Prozent und wurde dahingehend zu einer Bußgeldzahlung in Höhe von 121 Euro aufgefordert. Daraufhin setzte der Fahrer eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf in Gange, da er nach eigenen Aussagen die Überladung nicht offensichtlich erkennen konnte. 

Das OLG beschloss nun gegen die Beschwerde des Fahrers zu urteilen und begründet die Entscheidung damit, dass es in diesem Szenario nicht von Relevanz sei, ob der Fahrer die Ladeüberschreitung hätte erkennen können, sondern dass dieser bei der Annahme des Sattelzuges sicherzustellen hätte, dass das zulässige Gesamtgewicht im Rahmen der Regelungen sein muss. Diese Pflicht des Fahrers erfolgt mithilfe einer mobilen Achswaage, die die Achslasten genauestens ermitteln könne. Schließlich führt das Gericht fort, dass das Gesamtgewicht bis zur zulässigen Achslast hätte reduziert werden müssen.

Freitag, 9 Dezember 2022

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