Carnet TIR (Transport Internationaux Routiers)

  • Mittels des Carnet TIR-Warentransports werden die Güter
    in zugelassenen Fahrzeugen in zollverschlossenen Containern (verplompt) befördert,

  • am Zoll weder kontrolliert, noch werden Gebühren fällig.

  • Durch Bürgschaften wird die Zahlung der Zollschuld im Falle von Unregelmäßigkeiten garantiert.

  • Der versicherte Höchstbetrag liegt dabei bei max. 60.000 Euro.

  • Setzt man einen TCA-Zollfrachtführer ein, können die Konvoikosten auch höher als 60.000 Euro sein.
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