Ausfuhranmeldung Luftfracht
Für Luftfracht-Versand muss sowohl beim einstufigen als auch beim zweistufigen Verfahren das hierfür zuständige Zollamt Frankfurt/Main angegeben werden. Der Versender übergibt die vom Zoll bestätigten Papiere zusammen mit der Sendung dem Transportunternehmen. Nur vom Zoll bestätigte Papiere (Ausfuhrbegleitdokumente) mit MRN-Nummer stellen eine endgültige elektronische Ausfuhranmeldung dar. Die Dokumente müssen gut sichtbar an der Sendung angebracht werden.
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