Einstufiges Verfahren

Das einstufige Verfahren ist ab einem Warenwert von 1.000 Euro anzuwenden.

Es kann von zugelassenen Exporteuren mit Bewilligung durch das Hauptzollamt genutzt werden. Die elektronische Ausfuhranmeldung muss bei dem Grenzzollamt eingereicht werden, das in der Ausfuhranmeldung eingetragen wurde.

Der Zoll bestätigt die Ausfuhr und teilt dem Versender eine MRN-Nummer (Movement Reverence Number) mit.

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