Einstufiges Verfahren

Das einstufige Verfahren ist ab einem Warenwert von 1.000 Euro anzuwenden.

Es kann von zugelassenen Exporteuren mit Bewilligung durch das Hauptzollamt genutzt werden. Die elektronische Ausfuhranmeldung muss bei dem Grenzzollamt eingereicht werden, das in der Ausfuhranmeldung eingetragen wurde.

Der Zoll bestätigt die Ausfuhr und teilt dem Versender eine MRN-Nummer (Movement Reverence Number) mit.

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TCA: Über 350 Relationen

Wir sind stolz darauf, seit unserer Gründung im Jahr 2011 als international agierendes Logistikunternehmen über 350 Relationen bzw. Verkehrsverbindungen wie z. B. von Düsseldorf nach Moskau durchgeführt zu haben. Und täglich kommen neue hinzu.

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