Internationaler Handel: Wie es richtig geht und welche Herausforderungen zu erwarten sind

Internationaler Handel: Wie es richtig geht und welche Herausforderungen zu erwarten sind

Der internationale Versand von Gütern bietet Herstellern und Händlern die Möglichkeit der Markterweiterung sowie der Bekanntmachung und des Vertriebs der Produkte weltweit. Dabei sind einige Herausforderungen zu beachten, die bei dem grenzüberschreitenden Handel, insbesondere bei dem Versand in Nicht-EU-Staaten, aufkommen. 

Womit genau gerechnet werden muss und wie diese Herausforderungen gemeistert werden, zeigt der nachfolgende Artikel:


  1. Format der landeseigenen Adressierung


Die Art der Adressierung unterscheidet sich oft von den in Deutschland geltenden Standards. Damit die Sendung nicht verzögert versandt wird oder gar nicht ankommt, muss demnach auf die landestypische Adressierung von Name, Adresse etc. im Zielland geachtet werden. Zu beachten ist hier außerdem, dass die englische oder landeseigene Sprache im Zielort verwendet wird. 


2. Staatliche Vorgaben zur Produkteinfuhr


In vielen Ländern gelten strenge Vorschriften zur Einfuhr verschiedener Produkte, die auf den Internetseiten der Zustelldienste/ der Zollbehörde des Ziellandes entnommen werden können. Folgende Produkte sind am häufigsten verboten: Feuerzeuge, Feuerlöscher, Benzin, Öl, Spraydosen, Waffen, Betäubungsmittel, Alkoholische Getränke, Nagellack, Parfüm. Darüber hinaus gelten insbesondere bei der Einfuhr von Lebensmitteln strenge Vorschriften. Bei vielen Produkten muss hier vorher eine Anmeldung oder Genehmigung eingeholt werden. 


3. Zölle 


Werden Güter innerhalb der EU versendet, sind diese von jeglichen Zöllen befreit. Anders ist es bei Transporten in Nicht-EU-Staaten: hier müssen mit Zöllen und Gebühren im Zielland gerechnet werden. Ausgenommen sind hierbei die Schweiz und England, da die EU hier ein Freihandelsabkommen mit den beiden Ländern abgeschlossen hat. 

Neben den anfallenden Zollgebühren muss auch mit anderen Vorgaben gerechnet werden: so müssen beispielsweise Dokumente wie die CN22- oder CN23-Zollinhaltserklärung, die Handelsrechnung in dreifacher Ausführung, ggf. die CP71-Paketkarte und das Ursprungszeugnis mitgeführt werden. 


4. Incoterms 


Incoterms sind international anerkannte Vertrags- und Lieferbedingungen, die beim grenzüberschreitenden Handel eine standardisierte Handelsabwicklung ermöglichen. Die gängigsten Incoterms sind im Folgenden aufgelistet: 


  • EXW: Der Verkäufer stellt die Ware am angegebenen Ort zu Verfügung. Für den Haupttransport muss der Abnehmer aufkommen.
  • FOB: Der Händler transportiert die Güter zu dem vereinbarten Schiff. Von nun an trägt der Abnehmer die Kosten und die Verantwortung.
  • CFR: Ähnlich wie bei FOB transportiert hier der Händler die Güter zum Schiff. Hingegen trägt er bei CFR alle Kosten bis zum Zielhafen.
  • DAP: Der Händler liefert die Güter abnahmebereit an einen angegebenen Ort auf ein Transportmittel. Der Abnehmer übernimmt die Kosten des Haupttransports.  
  • DDP: Der Händler transportiert die Güter abnahmebereit an einen angegebenen Ort auf ein Transportmittel und übernimmt die Kosten des Haupttransports. 


5. Einfuhrumsatzsteuer


Die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer wird zusätzlich zu den anfallenden  Zöllen und den ziellandspezifischen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Bestimmte Güter wie jene in niedrigen Mengen und Beträgen können von dieser Steuer befreit werden. 

Dienstag, 19 April 2022

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